- Schachtelbeteiligung
- Schạch|tel|be|tei|li|gung, die (Wirtsch.):1. Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit mindestens einem Viertel.2. Anteil aufgrund einer Schachtelbeteiligung (1).
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Schachtelbeteiligung,Schachtel, Bezeichnung für die kapitalmäßige Beteiligung einer Kapitalgesellschaft (Schachtelgesellschaft) an einer anderen von mindestens 25 %. Mit einer Schachtelbeteiligung können bei Kapitalgesellschaften Beschlüsse verhindert werden, die einer Dreiviertelmehrheit bedürfen. Die Schachtelbeteiligung an einer AG in Form eines Aktienpakets wird auch als Sperrminorität bezeichnet, der Gewinn, den ein Unternehmen aus einer Schachtelbeteiligung erzielt, als Schachteldividende. Die Schachtelgesellschaft kann selbst wieder Anteile an anderen Kapitalgesellschaften halten, sodass durch eine Kette von Schachtelbeteiligungen die Verfügungsgewalt über eine weit größere Kapitalmasse erreicht werden kann. Im Steuerrecht wird schon bei einer Beteiligung von mindestens 10 % von einer Schachtelbeteiligung gesprochen (Schachtelprivileg).* * *
Schạch|tel|be|tei|li|gung, die (Wirtsch.): 1. Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit mindestens einem Viertel: mehrere durch -en miteinander verflochtene Unternehmen. 2. Anteil aufgrund einer ↑Schachtelbeteiligung (1): Fides verfügt mit 25 % über eine S. an MBB (Delius, Siemens-Welt 60).
Universal-Lexikon. 2012.